Nutzungsregeln

Aus FabLab Region Nürnberg

Alles was auf unsere Aushänge soll, wollen wir hier zusammentragen.

öffentlicher Projektlagerplatz

(Regal neben der Bühne)

  • Einlagerungen nur mit Zettel: Datum der Einlagerung,
 Name und Email-Adresse des Eigentümer.
  • Lagerzeit ist 2 Monate. Darf jederzeit vom Eigentümer verlängert werden.
  • Nach Ablauf der 2 Monate wird das FabLab Eigentümer. Wir kümmern uns dann um eine geeignete Verwendung und/oder benachrichtigen den Eigentümer.

Für die schon rumliegenden Sachen dürfte BGB § 973 anzuwenden sein, befürchte ich mal:

"Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen."

Schliessfächer

Maschinen ...

internes Lager

3D Drucker ...

Silhoette Cameo Schneidplotter

T-Shirt Presse

Laserqueue

s. auch Checklisten