Schließberechtigung

Aus FabLab Region Nürnberg

Unter Schließberechtigung ist das Recht zu verstehen, die Vereinsräume auf- und abzuschließen. Das Zugangssystem sieht ein zweistufiges Modell vor: Die sog. Öffnungsberechtigung und die Schließberechtigung. Die Öffnungsberechtigung ermöglicht das auslösen des elektrischen Türöffners. Im Unterschied dazu ermöglicht die Schließberechtigung die Betätigung des Schließmechanismus des Türschlosses, wodurch die Möglichkeit zur Öffnung durch den elektrischen Türöffner geändert werden kann.

Erlangung der Schließberechtigung

Ein gutes Miteinander ist sehr wichtig. Um dies nachhaltig zu gewährleisten ist es notwendig, dass gemeinsame Regeln und Gepflogenheiten eingehalten werden. Um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen ist es deshalb wichtig, dass Mitglieder diese Regeln kennen und einhalten. Die Schließberechtigung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, welche aus diesen Gründen das Vertrauen des Vorstandes und der Mitgliederbasis voraussetzt. Normalerweise zeigt sich dies z.B. durch:

  • gutes Sozialverhalten
  • Hilfsbereitschaft
  • Ordnungsbewusstsein. Vorbildfunktion im Aufräumen.
  • Verantwortungsvolles Handeln
  • Grundkenntnis der Sicherheitsregeln
  • Ausübung des Hausrechts, Übernahme/Weitergabe der Raumverantwortung
  • ...

Für neue Mitglieder wird es deshalb natürlich etwas dauern, bis sie sich eingelebt haben und die Schließberechtigung erhalten.

(temporärer) Entzug der Schließberechtigung

Bei wiederholten Verfehlungen (Three-Strikes-Regel) wird die Schließberechtigung temporär, in anhaltenden Fällen auch dauerhaft, entzogen.